Heimordnung

  1. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot für alle Mitglieder der Gemeinschaft. Deshalb gelten folgende Regelungen:
    Die Privatsphäre der Lehrer und Schüler in ihren Wohnungen und Zimmern ist von allen als absoluter Schutzraum zu respektieren.
    Niemand darf durch Lärm belästigt werden. Absolute Ruhe ist einzuhalten während des Unterrichts, in der Arbeitsstunde (17:15 bis 18:45 Uhr) und nach 22 Uhr (für Schützen gilt 21 Uhr).
    Jeder sorgt aktiv für Ordnung und Sauberkeit in Zimmer, Haus und Heim.
    Übernachtungen von Gästen sind möglich von Samstag bis Sonntag nach rechtzeitiger Anmeldung bei der Gruppenleitung.

  2. Zur Gewährleistung eines geregelten Lebensablaufes und körperlicher und geistiger Gesundheit gelten folgende Regelungen:
    Die Teilnahme am Unterricht, den Werken, an den Arbeitsgemeinschaften und der Arbeitsstunde ist Pflicht. Das Gleiche gilt für Mahlzeiten, Versammlungen und die Morgen- und Abendsprachen.

    Über die Beurlaubung vom Unterricht entscheidet die Schulleitung.

    Über Beurlaubungen wegen Krankheit entscheidet das Krankenrevier bzw. der Arzt. Beurlaubungen für das Wochenende sind von den Eltern bei der Gruppenleitung zu beantragen. Volljährige können dies auch selbst beantragen, wenn Grund und Ort der Beurlaubung genannt werden. Beurlaubungen in ein Hotel in Holzminden und Umgebung ohne Eltern und Verwandte werden nicht gewährt.

    Die Richtwerte für die Ausgangs- und Zubettgehzeiten sind wie folgt (in Klammern die Regelungen für samstags):

                                    Ausgang                                im Bett
    Schützen          bis 20:30 (21:00) Uhr          21:00 (22:00) Uhr
    Scholaren        bis 21:00 (22:00) Uhr          22:00 (22:30) Uhr
    Magister           bis 22:30 (24:00) Uhr          23:00 (00:30) Uhr

    Für unter 18-Jährige gilt Rauchverbot. Am Schulvormittag gilt absolutes Rauchverbot. In den Wohnhäusern gilt Rauchverbot. Am Nachmittag dürfen über 18-Jährige in den Pavillons rauchen. Außerhalb der Pavillons ist auf dem gesamten Schulgelände das Rauchen nicht gestattet.

    Für Schützen und Scholaren gilt Alkoholverbot.

    Für Magister gilt: An allen Tagen, die Unterrichtstagen vorausgehen, ist der Konsum von Alkohol verboten. Über Ausnahmen in Einzelfällen hat der/die Gruppenleiter/in zu entscheiden. Fortgesetzter Missbrauch kann zur Kündigung führen. Hochprozentiger Alkohol ist verboten.

    Der Konsum illegaler Drogen kann die fristlose Kündigung zur Folge haben. Diese erfolgt in jedem Falle bei der Weitergabe illegaler Rauschmittel.

    Der Besitz von Fernsehgeräten ist nur Magistern gestattet. Videorecorder sind nicht erlaubt.

  3. Über Ausnahmen in Einzelfällen oder bei Sonderveranstaltungen entscheiden die jeweils verantwortlichen Erzieher bzw. Gremien.

  4. Aus Sicherheitsgründen sind nicht erlaubt:
    Der Besitz von Waffen aller Art
    Die Verfügung über Motorfahrzeuge.
    Das Benutzen von elektrischen Koch- und Heizgeräten in Schülerzimmern.
    Ungeschützte Kerzen und das Verändern der elektrischen Installation.

  5. Das Halten von Haustieren ist in den Zimmern und Wohnbereichen der Schüler verboten.


    Die Heimordnung zum Download

Rundgang durch das LSH

Unternehmen Sie einen virtuellen Rundgang über das LSH-Gelände und werfen Sie auch einen Blick in die Gebäude.
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Altschülertreffen 2012

Der Termin für das Altschülertreffen 2012 steht fest: Am 6. und 7. Oktober 2012 laden wir alle Altschülerinnen und Altschüler herzlich ein!

Ferienpläne für 2012 und 2013

Hier finden Sie die Ferienpläne mit allen wichtigen Terminen:
Ferienplan für das Jahr 2012
Ferienplan für das Jahr 2013


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